Herstellers sind verpflichtet, sich um die Sicherheit und Leistung ihrer Produkte zu kümmern. Diese Verpflichtung endet nicht mit dem Inverkehrbringen der Produkte auf dem Markt. Auch nach dem Inverkehrbringen muss der Hersteller weiterhin aktiv und systematisch...
Haben Sie Lücken in Ihren klinischen Daten?
Wettbewerbsfähige Produkte erfordern valide und aktuelle klinische Daten. Wir recherchieren sicherheits- & leistungsrelevante Daten und fassen diese für Sie im Zuge der Klinischen Bewertung zusammen. Auch im Rahmen des Post-Market Surveillance unterstützt Dr....Die MDR tritt am 26. Mai 2021 endgültig in Kraft
Gemäß Artikel 35 DSGVO sind Sie dazu verpflichtet, eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen.
Wir übernehmen das gerne für Sie.
UNSERE LEISTUNGEN
– Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung inkl. Risikobewertung
– Risikobewertung und Durchführung von Gefährdungsbewertungen im Bereichen der Pharmakovigilanz
– Risikobewertung und Durchführung von Gefährdungsbewertungen im Bereichen der IT
Standardlayout für Educational Material / Schulungsmaterialien – Veröffentlichung durch BfarM und PEI
Gemäß Artikel 35 DSGVO sind Sie dazu verpflichtet, eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen.
Wir übernehmen das gerne für Sie.
UNSERE LEISTUNGEN
– Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung inkl. Risikobewertung
– Risikobewertung und Durchführung von Gefährdungsbewertungen im Bereichen der Pharmakovigilanz
– Risikobewertung und Durchführung von Gefährdungsbewertungen im Bereichen der IT
Im Spannungsfeld der digitalen Medien und der Pharmakovigilanz
Gemäß Artikel 35 DSGVO sind Sie dazu verpflichtet, eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen.
Wir übernehmen das gerne für Sie.
UNSERE LEISTUNGEN
– Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung inkl. Risikobewertung
– Risikobewertung und Durchführung von Gefährdungsbewertungen im Bereichen der Pharmakovigilanz
– Risikobewertung und Durchführung von Gefährdungsbewertungen im Bereichen der IT
Wir übernehmen für Sie die Datenschutz-Folgenabschätzung gemäß Artikel 35 DSGVO
Gemäß Artikel 35 DSGVO sind Sie dazu verpflichtet, eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen.
Wir übernehmen das gerne für Sie.
UNSERE LEISTUNGEN
– Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung inkl. Risikobewertung
– Risikobewertung und Durchführung von Gefährdungsbewertungen im Bereichen der Pharmakovigilanz
– Risikobewertung und Durchführung von Gefährdungsbewertungen im Bereichen der IT