Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) legt fest, welche Vorschriften bei der Verarbeitung von personenbezogenen Daten einzuhalten sind.
Gemäß Artikel 35 DSGVO sind auch Sie dazu verpflichtet, eine Datenschutz-Folgenabschätzung durchzuführen.
Wir übernehmen diese Aufgabe gerne für Sie.
UNSERE LEISTUNGEN
Durchführung einer Datenschutz-Folgenabschätzung inkl. zugehöriger Risikobewertung (je nach Absprache vor Ort Termin, Begehung, Berücksichtigung und Prüfung bestehender SOPs):
• Schwachstelle identifizieren
• Gefahrenquelle benennen
• Gefahrenszenario beschreiben
• Gefährdungsbewertung vornehmen
• Maßnahmen identifizieren / Schutzmaßnahmen
• Maßnahmen bewerten
• Risikobewertung / Eintrittswahrscheinlichkeit
Risikobewertung und Durchführung von Gefährdungsbewertungen in Bereichen der Pharmakovigilanz:
• Datenminimierung
• Intervenierbarkeit
• Transparenz
• Nichtverkettung
• Konzeptionseinhaltung
• Richtigkeit
Risikobewertung und Durchführung von Gefährdungsbewertungen in Bereichen der IT:
• Verfügbarkeit
• Vertraulichkeit
• Datenintegrität
Bitte sprechen Sie uns an, gerne stehen wir Ihnen für Fragen zur Verfügung.